Ostholsteiner Dienstleistungsgesellschaft feiert zehnjähriges Bestehen

P R E S S E M I T T E I L U N G vom 18. Oktober 2017

Ostholsteiner Dienstleistungsgesellschaft feiert zehnjähriges Bestehen
Volle Auftragsbücher bei kreisweit einzigem Inklusionsunternehmen

 

Seit nunmehr zehn Jahren behauptet sich die Ostholsteiner Dienstleistungsgesellschaft (OHDG), mit Sitz in Neustadt, erfolgreich am Markt. Alle fünf Gewerke des gemeinnützigen Inklusionsunternehmens, in dem rund 40 Prozent Menschen mit Beeinträchtigungen beschäftigt sind, verzeichnen volle Auftragsbücher. Eine Expansion ist in Vorbereitung.

„Als Anbieter qualitativ hoher Leistungen haben wir uns am Markt etabliert“, ist der OHDG-Geschäftsführer, Wolfgang Langfeldt, über die positive Entwicklung glücklich. In diesem Jahr werde das gemeinnützige Unternehmen erstmalig die Umsatzmarke von zwei Millionen knacken. Insgesamt knapp 100 Mitarbeiter sind in den Geschäftsbereichen Gebäudereinigung, Hausmeister-Service, Garten- und Landschaftsbau sowie im Lichtblick-Filmtheater und dem Stadtcafé (beide in Oldenburg) tätig.

„Alle Mitarbeiter können stolz darauf sein, was sie geschafft haben“, lobt Langfeldt sein Team. Seit der Gründung sind die Gärtnermeisterin Heike Möller-Ramm und ihre Kollegen Olaf Wendt und Andreas Kühl dabei. Dem Trio, das den Garten- und Landschaftsbau (GaLa) mit aufbaute, wurde für ihre zehnjährige Betriebszugehörigkeit mit Präsenten gedankt. Alle anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhielten anlässlich des Jubiläums als kleines Dankeschön für ihren Einsatz jeweils einen ‚Gutschein für 2‘, der im hauseigenen Kino Lichtblick oder im Stadtcafé in Oldenburg einzulösen ist.

Seit rund fünf Jahren schreibt der Betrieb schwarze Zahlen, so dass die anfänglichen Zuschüsse der 100-prozentigen Muttergesellschaft „Die Ostholsteiner“ aus Eutin nicht mehr notwendig sind. Lediglich der Minderleistungsausgleich des Integrationsamtes Schleswig-Holstein für die rund 40 Prozent beeinträchtigten Mitarbeiter mit zumeist körperlichen Einschränkungen, der aus den Schwerbehindertenumlagen ausgeschüttet wird, erhält die OHDG gegen Nachweisverwendung. Die Ostholsteiner Dienstleistungsgesellschaft finanziert davon unter anderen die besonderen Bedarfe der beeinträchtigten Mitarbeiter wie die Anschaffung von speziellem Arbeitsequipment.

„Wir treten als ein ganz normaler Dienstleistungsanbieter auf dem Markt auf“, führt Langfeldt aus. Ganz bewusst werde nicht heraus gekehrt, dass die OHDG ein Inklusionsunternehmen ist. „Wenn die Qualität stimmt, stimmt auch der Preis – egal, ob die Aufträge von Menschen mit oder ohne Handicap ausgeführt werden“, betont Eckhard Blank, Prokurist der OHDG. Die vollen Auftragsbücher sprechen für sich.

Die gute Auftragslage bedeutet zugleich aber auch eine verantwortungsvolle Einsatzplanung der Beschäftigten. Dafür gelte, dass auf einen Schutz vor Überforderung geachtet wird, damit die Menschen mit Beeinträchtigungen ihre Aufgaben zielgerecht umsetzen können. Um reibungslose und harmonische Betriebsabläufe zu gewährleisten, steht der Arbeitsbegleiter Ulf Brosche allen Mitarbeitern zur Seite.

Auch bei der OHDG ist der Fachkräftemangel angekommen, den der Betrieb erstmalig mit einem Auszubildenden mit Beeinträchtigungen im Garten- und Landschaftsbau beginnt zu kompensieren. Für die Mitarbeiter, mit und ohne Handicap, gelte die OHDG als sicherer Arbeitgeber, führt Langfeldt aus. Neben pädagogischen Betreuungen und Anleitungen der beeinträchtigten Mitarbeiter wird ein betriebliches Gesundheitsmanagement umgesetzt. Außerdem sorgen hausinterne Fortbildungen für gute Karrierechancen.

Um die Zukunft machen sich Blank und Langfeldt keine Sorgen: „Dienstleistungen sind immer gefragt.“ Entsprechend geht der Blick auf Expansion. Ab spätestens 2019 wolle sich die OHDG um das Gewerk Malerbetrieb vergrößern. Dafür wird einen Malermeister in Festanstellung gesucht.

Bei Rückfragen:
Ostholsteiner Dienstleitungsgesellschaft mbH
Wolfgang Langfeldt – Geschäftsführer
Mobil: 0174 946 16 20

Fotos hfr – © Pressedienst Ostholstein
OHDG 1 – von links Andreas Kühl, Heike Möller-Ramm, Olaf Wendt, Eckhard Blanck und Wolfgang Langfeldt.
OHDG 2 – Feierten 10-jährige Betriebszugehörigkeit: Andreas Kühl, Heike Möller-Ramm und Olaf Wendt (v.l.).

 

Historie

10/2007 Gründung – Erster Geschäftsbereich Garten- und Landschaftsbau (GaLa)
Start mit drei Mitarbeitern: Gärtnermeisterin Heike Möller-Ramm, Olaf Wendt
und Andreas Kühl, die jetzt zugleich ihr 10-jähriges Betriebsjubiläum feiern.Der seit 2005 bestehende Inklusionsbetrieb Lichtblick-Filmtheater
in Oldenburg wird in die OHDG integriert.

Es folgt der Aufbau des Geschäftsbereichs Yachtservice. Dieser wird vom
Bereich Hausmeister-Service abgelöst.

01/2008 Entstehung Geschäftsbereich Gebäudereinigung.
06/2009 Nachdem die Bereichsleiter bisher die administrativen Aufgaben selbst
ausführten, wird die erste Verwaltungskraft, Frau Sandra Höpfner, eingestellt.
12/2009 Entstehung Bereich Stadt-Café Oldenburg
01/2014 Einzug in neue Büroräume am selben Standort. (Der Eigentümer des
gemieteten Objektes stockte das Gebäude auf.)
09/2014 Einstellung des ersten Arbeitsbegleiters, der als persönlicher Ansprechpartner
allen Mitarbeitern zur Seite steht.

 

Wissenswertes

Die Ostholsteiner Dienstleistungsgesellschaft ist ein gemeinnütziges Inklusions-unternehmen“. Der Betrieb ist das drittgrößte Inklusionsunternehmen von insgesamt 20 in Schleswig-Holstein. Kreisweit ist es das Einzige. Die OHDG ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von „Die Ostholsteiner“. Das Unternehmen „WALK“ in Dannau/Kreis Plön ist eine Schwestergesellschaft zur OHDG.
Inklusionsunternehmen haben einen doppelten Auftrag: Sie integrieren schwerbehinderte Menschen im ersten Arbeitsmarkt und müssen sich gleichzeitig, wie jedes andere Unternehmen auch, mit ihren Produkten und Dienstleistungen am Markt behaupten.
Inklusionsunternehmen sind rechtlich selbstständig, wenn diese mehr als 25 Prozent (ab 2018 mehr als 30 Prozent) schwerbehinderte Menschen dauerhaft in sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen beschäftigen. Inklusionsunternehmen werden nicht subventioniert, sondern erhalten ausschließlich einen Nachteilsausgleich, der allen Arbeitgebern des ersten Arbeitsmarktes offen steht.

Charakteristisch für Inklusionsunternehmen sind:

  • die Zugehörigkeit zum Ersten- und Allgemeinen Arbeitsmarkt
  • die Beschäftigung von behinderten und nicht-behinderten ArbeitnehmerInnen
  • die Markt- und Qualitätsorientierung
  • die Schaffung von Dauerarbeitsplätzen unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes